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ZMA:200415488
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UL_TT_A30734_01_24_+CC05_KG
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Produkt
Artikelnummer ZMA:200415488
Artikelbeschreibung UL_TT_A30734_01_24_+CC05_KG
Produktfamilie Bestelldatenübersicht
Produktstatus PM300:Aktives Produkt
Preisinformationen
Preisgruppe 7ZZ
Einzelpreis Preise anzeigen
Ihr Preis (inkl. Zuschläge) Preise anzeigen
Rohstoffzuschlag siehe Metallfaktor (Details erhalten Sie in der Hilfe)
Metallfaktor siehe Metallfaktor (Details erhalten Sie in der Hilfe)
Lieferinformationen
Exportkennzeichen AL : N / ECCN : 5A992
Regellieferzeit ab Werk (Arbeitstage) 40 Tag(e)
Nettogewicht pro ME 660,000 kg
Verpackungsmaße Einheit Nicht verfügbar
Mengeneinheit (ME) 1 Stück
Verpackungsmenge 1
Zusätzliche Produktinformationen
EAN Nicht verfügbar
UPC Nicht verfügbar
Statistische Warennummer 85371091
Listenkennzeichen (LKZ) GG_MCNL2
Fabrikategruppe 2258
Geschäftsbereichskennzahl R220
Ursprungsland Deutschland
Einhaltung der Stoffbeschränkungen entsprechend der RoHS-Richtlinie Erfüllt
Produktklasse C: Kundenspezifisches Produkt kann nicht zurückgegeben werden
WEEE (2012/19/EU) Rücknahmepflicht Nein
REACH Art. 33 Informationspflicht nach aktueller Kandidatenliste

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

Blei

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

Bleimonoxid (Bleioxid)

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

4,4'-isopropylidendiphenol (Bisphenol A, BPA)

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

Kieselsäure, Bleisalz

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

1,6,7,8,9,14,15,16,17,17,18,18-Dodecachloropentacyclo[12.2.1.16,9.02,13.05,10]octadeca-7,15-dien (“Dechloran Plus”TM) [deckt alle individuellen anti- und syn-Isomere oder Kombinationen daraus ab]

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

Bleititanzirkonoxid

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

2,2',6,6'-Tetrabrom-4,4'-isopropylidendiphenol

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

Cadmiumoxid

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4,6-ditertpentylphenol (UV-328)

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

2-Ethoxyethylacetat

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

2-Methylimidazol

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

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