REACH Art. 33 Informationspflicht nach aktueller Kandidatenliste |
Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
Blei
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
Bleimonoxid (Bleioxid)
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
4,4'-isopropylidendiphenol (Bisphenol A, BPA)
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Kieselsäure, Bleisalz
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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1,6,7,8,9,14,15,16,17,17,... > 0, 1 % (w / w)
Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
1,6,7,8,9,14,15,16,17,17,18,18-Dodecachloropentacyclo[12.2.1.16,9.02,13.05,10]octadeca-7,15-dien (“Dechloran Plus”TM)
[deckt alle individuellen anti- und syn-Isomere oder Kombinationen daraus ab]
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
Dibortrioxid
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Cadmiumsulfid
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Bleititanzirkonoxid
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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2,2',6,6'-Tetrabrom-4,4'-isopropylidendiphenol
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
1,2-Dimethoxyethan, Ethylenglycoldimethylether (EGDME)
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4,6-ditertpentylphenol (UV-328)
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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