UNI_KDF2ER CU_20190101_MOPLA +
Artikelnummer |
ZMA:200391791 |
Artikelbeschreibung |
UNI_KDF2ER CU_20190101_MOPLA +
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Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Produktstatus |
PM300:Aktives Produkt |
Preisgruppe |
2NR |
Einzelpreis |
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Ihr Preis (inkl. Zuschläge) |
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Rohstoffzuschlag |
siehe Metallfaktor (Details erhalten Sie in der Hilfe) |
Metallfaktor |
siehe Metallfaktor (Details erhalten Sie in der Hilfe) |
Exportkennzeichen |
AL : 9I99900 / ECCN : EAR99H |
Regellieferzeit ab Werk (Arbeitstage) |
245 Tag(e) |
Nettogewicht pro ME |
0,001 kg |
Verpackungsmaße Einheit |
Nicht verfügbar |
Mengeneinheit (ME) |
1 Stück |
Verpackungsmenge |
1 |
EAN |
Nicht verfügbar |
UPC |
Nicht verfügbar |
Statistische Warennummer |
85371010 |
Listenkennzeichen (LKZ) |
PD10 |
Fabrikategruppe |
9643 |
Geschäftsbereichskennzahl |
R251 |
Ursprungsland |
Deutschland |
Einhaltung der Stoffbeschränkungen entsprechend der RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.03.2003 |
Produktklasse |
C: Kundenspezifisches Produkt kann nicht zurückgegeben werden |
WEEE (2012/19/EU) Rücknahmepflicht |
Nein |
REACH Art. 33 Informationspflicht nach aktueller Kandidatenliste |
Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
Blei
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
Bleimonoxid (Bleioxid)
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
Dibortrioxid
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
Cadmiumsulfid
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) und ihre Salze
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
Hexahydromethylphthalsäureanhydrid
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
Imidazolidin-2-thion
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
N,N-Dimethylacetamid
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
Borsäure
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
1,3,5-Tris(oxiran-2-ylmethyl)-1,3,5-triazinan-2,4,6-trion (TGIC)
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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SCIP Nummer |
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Version
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Klassifizierung
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eClass |
12 |
27-18-90-90 |
eClass |
14 |
27-18-90-90 |
eClass |
6 |
27-18-90-90 |
eClass |
7.1 |
27-18-90-90 |
eClass |
8 |
27-18-90-90 |
eClass |
9 |
27-18-90-90 |
eClass |
9.1 |
27-18-90-90 |
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