REACH Art. 33 Informationspflicht nach aktueller Kandidatenliste |
Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
Blei
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
Bleimonoxid (Bleioxid)
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
4,4'-isopropylidendiphenol (Bisphenol A, BPA)
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
Kieselsäure, Bleisalz
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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1,6,7,8,9,14,15,16,17,17,... > 0, 1 % (w / w)
Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
1,6,7,8,9,14,15,16,17,17,18,18-Dodecachloropentacyclo[12.2.1.16,9.02,13.05,10]octadeca-7,15-dien (“Dechloran Plus”TM)
[deckt alle individuellen anti- und syn-Isomere oder Kombinationen daraus ab]
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Dibortrioxid
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Cadmiumsulfid
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Bleititanzirkonoxid
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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2,2',6,6'-Tetrabrom-4,4'-isopropylidendiphenol
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Bleititantrioxid
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)
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4-Nonylphenol, verzweigt und linear, [Stoffe mit einer linearen und/oder verzweigten Alkylkette von 9 kovalent gebundenen C-Atomen in Position 4 zu Phenol, inklusive UVCB- und wohldefinierten Stoffen, individuellen Isomeren oder einer Kombination davon]
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Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
Cadmiumoxid
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.
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Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
2-benzyl-2-dimethylamino-4'-morpholinobutyrophenon
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Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
1-Methyl-2-pyrrolidon (NMP)
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2-Methylimidazol
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