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ZMA:200415565
Product
Abbildung ähnlich
HINTERKOPF_D240_HPT_24KM000756
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Produkt
Artikelnummer ZMA:200415565
Artikelbeschreibung HINTERKOPF_D240_HPT_24KM000756
Produktfamilie Bestelldatenübersicht
Produktstatus PM300:Aktives Produkt
Preisinformationen
Preisgruppe 2NR
Einzelpreis Preise anzeigen
Ihr Preis (inkl. Zuschläge) Preise anzeigen
Rohstoffzuschlag siehe Metallfaktor (Details erhalten Sie in der Hilfe)
Metallfaktor siehe Metallfaktor (Details erhalten Sie in der Hilfe)
Lieferinformationen
Exportkennzeichen AL : N / ECCN : 9N9999
Regellieferzeit ab Werk (Arbeitstage) 100 Tag(e)
Nettogewicht pro ME 2200,000 kg
Verpackungsmaße Einheit Nicht verfügbar
Mengeneinheit (ME) 1 Stück
Verpackungsmenge 1
Zusätzliche Produktinformationen
EAN Nicht verfügbar
UPC Nicht verfügbar
Statistische Warennummer 85371091
Listenkennzeichen (LKZ) PD10
Fabrikategruppe 9643
Geschäftsbereichskennzahl R251
Ursprungsland Deutschland
Einhaltung der Stoffbeschränkungen entsprechend der RoHS-Richtlinie Erfüllt
Produktklasse C: Kundenspezifisches Produkt kann nicht zurückgegeben werden
WEEE (2012/19/EU) Rücknahmepflicht Nein
REACH Art. 33 Informationspflicht nach aktueller Kandidatenliste

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

Blei

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

Bleimonoxid (Bleioxid)

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

4,4'-isopropylidendiphenol (Bisphenol A, BPA)

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

Kieselsäure, Bleisalz

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

1,6,7,8,9,14,15,16,17,17,18,18-Dodecachloropentacyclo[12.2.1.16,9.02,13.05,10]octadeca-7,15-dien (“Dechloran Plus”TM) [deckt alle individuellen anti- und syn-Isomere oder Kombinationen daraus ab]

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

Dibortrioxid

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

Cadmiumsulfid

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) und ihre Salze

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

2,2',6,6'-Tetrabrom-4,4'-isopropylidendiphenol

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

Bleititantrioxid

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

Dicyclohexylphthalat (DCHP)

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

Hexahydromethylphthalsäureanhydrid

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

Dodekamethylcyclohexasiloxan (D6)

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

Informationspflicht nach Artikel 33, REACH-Verordnung: Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:

Orangemennige (Bleitetraoxid)

Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Stoffe im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung (einschließlich der Entsorgung) des(r) Erzeugnisse(s) (siehe auch Produktdokumentation) kein Risiko darstellen.

SCIP Nummer
Klassifizierungen
 
Version Klassifizierung
eClass 12 27-18-90-90
eClass 14 27-18-90-90
eClass 6 27-18-90-90
eClass 7.1 27-18-90-90
eClass 8 27-18-90-90
eClass 9 27-18-90-90
eClass 9.1 27-18-90-90
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